Absenzen in Seminaren und Übungen
- In Seminaren und Übungen gilt Präsenzpflicht;
- Es sind zwei unentschuldigte Absenzen pro Seminar/Übung erlaubt (ohne Vorweisen von Arztzeugnis oder Angabe des Grundes);
- Im Falle von Krankheit oder unvorhersehbarer Verhinderung müssen die Studierenden die Dozentin/den Dozent vor Lektionsbeginn über die Absenz informieren;
- Ab der dritten Absenz ist ein Arztzeugnis (oder eine den Umständen entsprechende schriftliche Begründung) vorzulegen
Prüfungen
Für die Prüfungen in Italienischer Sprachwissenschaft sollte zusätzlich das unten angefügte Dokument beachtet werden.
Prüfungsarten
Die Art der Prüfungen (mündlich oder schriftlich) in Übungen, Einführungen, Vorlesungen oder Seminaren werden jeweils von jedem/jeder Dozenten/in individuell festgelegt. Informationen über die Art der Prüfungen werden während der ersten Sitzungen mitgeteilt und können zusätzlich auf KSL oder im Libretto dei corsi eingesehen werden.
Termine
Die Prüfungstermine werden den Studierenden von dem/der jeweiligen Dozenten/in mitgeteilt und werden in der Regel auch in KSL in der Beschreibung der einzelnen Veranstaltungen angezeigt.
Anmeldung
Die Anmeldungen zu den mündlichen oder schriftlichen Prüfungen erfolgen für allen Veranstaltungen obligatorisch über KSL. Der/die Dozent/in bereitet im Falle einer mündlichen Prüfung zusätzlich eine Anmeldeliste mit dem genauen Zeitplan der einzelnen Prüfungen vor, in welche sich die Studierenden einschreiben müssen. Mit dieser Einschreibung wird die genaue Uhrzeit der einzelnen Prüfungen festgelegt. Für weitere Informationen über die Anmeldeliste bitten wir Sie, sich an den/die entsprechende/n Dozenten/in der Veranstaltung zu wenden, in der Sie die mündliche Prüfung absolvieren möchten.
Abwesenheit an Prüfungsterminen
Die Absenz bei einer Prüfung gilt bei Krankheit, Unfall des/der Kandidaten/in, Schwangerschaftsbeschwerden und Todesfall in der Familie als entschuldigt. Im Falle einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft ist dem Dozent ein Arztzeugnis vorzuweisen.
Prüfungswiederholung
Im Falle einer ungenügenden Note kann die Prüfung wiederholt werden. Wenn es sich bei dem Kurs um eine Pflichtleistung handelt, besteht die Möglichkeit, die Prüfung zweimal zu wiederholen. Bei einer Wahlleistung darf die Prüfung lediglich einmal wiederholt werden.
Benotung
Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen werden generell benotet. Die Notenskala ist folgende: 6 (ausgezeichnet), 5.5 (sehr gut), 5 (gut), 4.5 (befriedigend), 4 (ausreichend). Bei Prüfungen, welche als ungenügend bewertet werden, gilt folgende Notenskala: 3.5, 3, 2.5, 2, 1.5, 1.
Seminararbeiten
Die Abgabefristen für die Seminararbeiten werden von den jeweiligen Dozenten/innen festgelegt. Beim Verfassen der Arbeit gelten die Normen, welche von den einzelnen Instituten vorgegeben werden. Die redaktionellen Normen für die Verfassung schriftlicher Arbeiten der Abteilungen für Literaturwissenschaft und für Sprachwissenschaft können Sie hier herunterladen.
Selbständigkeitserklärung
Für die Einreichung von Seminaren/Schriftarbeiten/Bachelor- und Masterarbeiten ist es zwingend erforderlich, die Erklärung zur akademischen Ehrlichkeit ("Selbständigkeitserklärung") zur Kenntnis zu nehmen und zu unterzeichnen. Diese muss unterschrieben und jedem schriftlichen Werk beigefügt werden:
Dichiarazione di onestà accademica_ita.pdf
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Plagiatsregeln der Universität Bern sehr streng sind (Link zur Verordnung).
Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass unser Institut die Verwendung von Künstlicher Intelligenz-Technologien für das Schreiben/Verarbeiten von Texten nicht zulässt. Die Dateien der schriftlichen Arbeiten/Prüfungen werden überprüft, und im Falle von Unregelmäßigkeiten werden ernsthafte Maßnahmen ergriffen, was sehr negative Auswirkungen auf Ihren Studienverlauf haben kann. Wir appellieren daher an Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Mitarbeit.